
Stille Nacht – Silvesternacht
Vor ein paar Tagen noch erklangt das bekannte Lied der Christusnacht in den Radiosendern und so mancher Wohnstube. Doch zum Ende dieses Jahres, was würde da besser passen als der Text „alles schläft – einsam wacht … schlaf in himmlischer Ruh‘“? Keine Böller, keine Raketen und auch im Umfeld von Ulm ist die Nacht von der Ausgangssperre gezeichnet. Die zuständigen Behörden haben bereits angekündigt in der Silvesternacht vermehrt die Einhaltung der Corona-Beschränkungen zu kontrollieren.
Jährlich müssen Polizei, Ordnungshüter und Rettungskräfte an Silvester ausrücken, um Betrunkene zur Vernunft zu bringen, um unvorsichtige Böllerbauer zu verarzten oder durch Leichtsinn verursachte Brände löschen. Die freiwilligen der Feuerwehr und des DRK werden wohl in diesem Jahr einen relativ ruhigen Silvester im Kreis ihrer Familie erleben dürfen, anstatt die Nacht über auf Achse sein zu müssen. Auch Ärzte und das Krankenhauspersonal werden in dieser Nacht froh darüber sein, zu ihrer bereits schweren Arbeit nicht noch zusätzlich Menschen wegen ihres verantwortungslosen Umgangs mit Feuerwerkskörpern helfen zu müssen.
Einzig die Riege der Ordnungshüter bleibt in der letzten Nacht des Jahres 2020 bei der auch sonst üblichen Aufstockung des Personals. Zwar grenzen die durch die Corona-Vorschriften verfügten Verbote von Alkohol und Feuerwerk im öffentlichen Raum sowie die Ausgangssperre die Möglichkeiten der Bevölkerung ein, doch es ist zu vermuten, dass sich nicht alle daran halten werden. Um bei Verstößen schnell zur Stelle zu sein, hat das Polizeipräsidium Ulm auch heuer ausreichend Mitarbeiter im Einsatz. Angekündigt wurde eine besondere Präsenz auf öffentlichen Plätzen, in Fußgängerzonen, Parks sowie an beliebten und bekannten Treffpunkten in den Städten und Gemeinden. Die Polizei betont die Achtung der Verhältnismäßigkeit bei Verstößen gegen die geltenden Regeln. Doch helfen Gespräche und Sensibilisierung für die Situation nicht, kann es auch zu Verweisen und empfindlichen Geldstrafen bei Zuwiderhandeln kommen.
Wer nicht nur Raclette essen möchte, sondern auch feiern und böllern, sollte sich besser strikt an die Vorgaben halten. Noch aus dem letzten Jahr in den Kellern verbliebene Reste von Raketen und Knallern dürfen zwar vom eigenen Grundstück aus hochfeuert werden, doch der Verkauf und damit auch der Erwerb von Feuerwerk ist 2020 untersagt.
Dieses Verbot umgehen nun einige Händler, die anstatt des Feuerwerks zu Silvester pyrotechnische Munition anbieten und verkaufen. Lichter-, Knatter- und Crackerpatronen mit Silberschweif oder Pyro-Pfeifpatronen werden ebenso angeboten, wie passende Silvestersets mit farbigen Leuchtsternen, Lichtwirbeln und Flimmersternen. Diese pyrotechnische Munition, die aus Schreckschussrevolvern und Gaspistolen abgefeuert wird, zählt nicht zum klassischen Feuerwerk und ist eigentlich ganzjährig zu haben. Also damit nicht vom Verkaufsverbot betroffen. Natürlich sind Lieferungen, in Zeiten geschlossener Geschäfte, nur im Onlinehandel möglich und die Paketboten kontrollieren die Volljährigkeit des Bestellers. Allerdings werden mit diesen legalen Licht- und Knallgeschossen nicht die Höhen von herkömmlichen Feuerwerksraketen erreicht und zudem sind sie nochmals teurer als diese. Fraglich, ob dieser Spaß dann wirklich als Ersatz für eine „normale“ Silvesternacht standhält. Dann vielleicht doch besser das Raclette und dazu die Stille Nacht genießen!