
Home-Office vs. Mobiles Arbeiten – das ist der Unterschied
Seit März letzten Jahres sind Homeoffice und mobiles Arbeiten in aller Munde. Doch kaum jemand weiß, dass es zwischen diesen beiden Bezeichnungen einen gravierenden Unterschied gibt. Homeoffice und das Mobilie Arbeiten sind nämlich rechtlich zwei ganz unterschiedliche Methoden die tägliche Arbeit zu erledigen. Sie werden nicht nur unterschiedlich definiert, sondern es gelten auch verschiedene Grundlagen, Vorschriften und Regelungen.
Der grundsätzliche Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten ist die Definition. Juristisch gesehen wird Homeoffice auch als Telearbeit bezeichnet und bedeutet einen fest installierten Arbeitsplatz im eigenen Zuhause des Beschäftigten, an welchem ganz oder auch teilweise gearbeitet wird. Mobiles Arbeiten hingegen ist flexibel und kann überall geschehen: im Café oder Restaurant, in der Bahn oder im Flugzeug, auf dem Balkon oder auf der grünen Wiese. Beschäftigte müssen bei diesem Arbeitsmodell nicht zwingend zuhause arbeiten, sondern nur ihre Erreichbarkeit zu den vorgegebenen Zeiten garantieren. Entsprechend unterscheiden sich beide Arbeitsmodelle in vielen Punkten.
Kosten und Aufwand
Für das Arbeiten im Homeoffice gibt es klare Vorgaben. So hat der Arbeitgeber in diesem Fall einen vollausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dies kann die Ausstattung von Computer über Telefon bis hin zum Schreibtisch und entsprechendem Stuhl bedeuten. Der Arbeitgeber hat hier die gleichen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, wie diese dem betrieblichen Arbeitsplatz entsprechen. Für einen mobilen Arbeitsplatz hingegen genügt es, wenn der Arbeitgeber ein entsprechendes Endgerät, wie Notebook oder mobiles Telefon, zur Verfügung stellt. Dieses kann dann flexibel an unterschiedlichen Orten eingesetzt und genutzt werden. Die Kosten trägt in beiden Fällen der Arbeitgeber, ebenso wie die Aufwendungen für Arbeitsmittel, Internetzugang und Stromverbrach.
Meist vermischen sich dienstliche und private Nutzungen jedoch. Daher sollten der Aufwandsanspruch und deren Kostenübernahme in jedem Fall vertraglich oder per Dienstvereinbarung geregelt sein. Entscheidend hierbei sind auch einzelne Aspekte, wie die Frage auf wessen Wunsch das Arbeitsmodell basiert oder ob durch betriebliche Bedingungen, wie z. B. eine bessere Internetverbindung, Mehrkosten im privaten Bereich entstehen. Es gibt hierzu bereits einige Musterurteile von deutschen Gerichten.
Arbeitszeiten und Arbeitsschutz
Die wöchentlich geforderte und vertraglich vereinbarte Arbeitszeit muss auch bei Homeoffice und mobilem Arbeiten eingehalten werden. Der Arbeitgeber ist generell verantwortlich für die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz. Meist ist dies jedoch für die Beschäftigten nur mit viel Disziplin einzuhalten. Eine vorgeschriebene Verpflichtung zum Stempeln oder zur Eintragung von Arbeitszeiten besteht auch beim Arbeiten außerhalb des Betriebs.
Zudem ist der Arbeitgeber für die Arbeitsschutzrichtlinien im von ihm eingerichteten Homeoffice verantwortlich. Daher müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber auf Verlangen und vorherige Absprache auch Zugang zur Wohnung, beschränkt auf den heimischen Arbeitsplatz, gewähren. Bei der mobilen Arbeit findet die Arbeitsstättenverordnung, bedingt durch die freie Wahl des Arbeitsortes logischerweise keine Anwendung.
Datenschutz
Der Datenschutz muss zwingend bei beiden Arbeitsmodellen gewährleistet sein. Der Arbeitgeber muss zwar Missbrauch z. B. durch verschlüsselte Datenverbindungen ausgrenzen, doch beim Datenschutz tragen die Beschäftigten die Verantwortung. Sensible Kunden- oder Firmendaten müssen generell vor den Blicken Dritter verborgen bleiben. Egal, ob die Arbeit in der Bahn, im Café oder am Homeoffice-Arbeitsplatz erledigt wird. Besondere Vorsicht ist auch bei der Nutzung von öffentlichen WLAN-Netzen geboten oder bei Telefonaten in der Öffentlichkeit.