Bayern lockert Corona-Verordnung

Der Freistaat Bayern gleicht sich den Nachbarländern langsam an und lockert die Corona-Beschränkungen. Bei seiner Sitzung auf Herrenchiemsee hat das Bayerische Kabinett die Lockerung der Corona-Verordnung beschlossen. Viele Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport sowie Märkte, Tagungen und Kongresse werden wieder möglich. Die Änderungen sind bereits ab dem 15. Juli 2020 in Kraft.

In keinem Landkreis und keiner Stadt innerhalb Bayerns wurde in den letzten sieben Tagen die Obergrenze von 50 Neuinfektion je 100.000 Einwohner überschritten. Aufgrund dieser positiven Infektionsentwicklung hat auch das Bayerische Kabinett nun umfangreiche Lockerungen im Veranstaltungsbereich beschlossen. Somit werden Zusammenkünfte von mehreren Personen zu unterschiedlichen Anlässen wieder möglich.

Für kulturelle Veranstaltungen wurde die Personenbeschränkung im Außenbereich sowie in geschlossenen Räumen angehoben. Hiernach dürfen 400 gekennzeichnete Sitzplätze bei Veranstaltungen im Freien sowie 200 in geschlossenen Räumen zugewiesen werden. Ohne Zuweisung und Kennzeichnung reduziert sich diese Personenzahl im Freigelände auf 200 bzw. innerhalb von Räumlichkeiten, wie beispielsweise in Kinos und Theatern, auf 100 Personen. Wer beruflich oder dienstliche Tagungen, Kongresse oder Sitzungen plant, muss diese für die Kulturebene geltenden Beschränkungen gleichfalls beachten und einhalten.

Auch im Sportbereich wurde die mögliche Personenzahl angehoben. Hier gilt für gekennzeichnete Plätze und klar separierte Aufenthaltsbereiche im Inneren die Personenbegrenzung von 200 Teilnehmer. In allen übrigen innen ausgetragenen Wettkämpfen ohne Zuweisung sind höchstens 100 Personen zugelassen. Wobei Zuschauer bisher noch komplett ausgeschlossen werden.

Auch Kunst und Handwerk bekommen wieder die Möglichkeit sich der Öffentlichkeit zu präsentieren. Traditionelle Märkte werden unter Auflage von Hygienebeschränkungen wieder zugelassen. Kunst-, Handwerks-, Töpfer- oder Flohmärkte im kleinen Rahmen dürfen laut Kabinettsbericht unter Einhaltung der 1,5-Abstandsregel, Maskenpflicht und der Ausarbeitung einer Besucherlenkung sowie eines Schutz- und Hygienekonzepts auch wieder stattfinden. Untersagt bleiben bis auf weiteres aber Festzelte, Partymusik und jegliche Art von Volksfestcharakter.

Halten sich Veranstalter, Sportler und von allem Besucher an die Vorgaben, bleiben auch die Infektionszahlen weiterhin niedrig. Damit könnte für alle, die ihren Urlaub in diesem Jahr zu Hause verbringen werden, doch noch der ein oder andere Event zum Zeitvertreib winken.

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